Allgemeine Geschäftsbedingungen CH

I. Geltungsbereich: 

a) Für alle Geschäfte, die die Firma Völker GmbH, Witten (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), mit Kunden abschließen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

b) Widersprechende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn der Verkäufer ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. 


II. Vertragsabschluss: Sämtliche Vertragsabschlüsse, Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers wirksam. 


III. Lieferung: 

a)Lieferzeitangaben gelten nur annähernd und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart wurde. 

b) Vereinbarte Lieferzeiten beziehen sich auf einen normalen Geschäftsgang und verlängern sich angemessen bei verspätetem Eingang von Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Vorleistungen des Kunden oder späteren Änderungen des Vertrages durch den Kunden. 

c) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. 

d) Für Aufträge mit einem Netto-Rechnungswert von weniger als 300 Euro wird eine Logistikpauschale von 20 Euro berechnet. 


IV. Abnahme der Lieferung: 

a) Wird durch LKW angeliefert, ist der Kunde verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt die Waren unverzüglich abgeladen werden können. Die Verbringung der gelieferten Gegenstände an die Verwendungsstelle ist grundsätzlich Angelegenheit des Kunden. 

b) Wird im Einzelfall vereinbart, dass die Gegenstände vom Verkäufer an der Verwendungsstelle aufzustellen sind, so verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Zugänge frei sind und die kostenlos zur Verfügung zu stellenden Aufzüge funktionieren und bedient werden. Sofern die Anlieferung (z.B. durch Eingänge und Treppenhäuser) bis zur Verwendungsstelle nicht mit den üblichen Mitteln durchgeführt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, hierauf im Voraus hinzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, ist er verpflichtet, dem Verkäufer etwaig hierdurch entstehende Mehrkosten zu erstatten und gerät insoweit als die Lieferung wegen eines solchen Umstandes nicht erfolgen kann in Annahmeverzug. 


V. Abweichung des Liefergegenstandes: 

a) Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich sind und weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und werden vom Kunden zugestanden. Gleiches gilt für handelsübliche oder geringfügige technisch nicht vermeidliche Abweichungen in Qualität, Maßen, Gewicht und Farben, wie zum Beispiel fertigungsbedingte Farbunterschiede zwischen Holz- und Kunststoffdekoroberflächen. 

b) Verweise auf frühere Ausführungen gelten nur als Hinweis auf Modelle und Funktionen. 


VI. Muster und Zeichnungen: 

a) An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern, die dem Kunden vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden, behält sich der Verkäufer seine Eigentums- und urheberrechtlichen (Verwertungs-) Rechte vor. 

b) Muster werden frachtfrei geliefert und sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 4 Wochen zurückzugeben oder zum Listenpreis käuflich zu übernehmen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn die Muster beschädigt worden sind. 


VII. Zahlungsbedingungen: 

a) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wird auf Wunsch des Kunden nach Rechnungsstellung eine Änderung des Rechnungsempfängers vereinbart, bestimmt sich die Zahlungs-Fälligkeit nach dem Datum der ursprünglichen Rechnung. 

b) Erhält der Verkäufer nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung vor Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Verkäufer die gesamte Restforderung sofort fällig setzen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei nichtvermögensbedingtem Leistungsverzug kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Zeit verlangen. 

c) Mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen kann der Kunde weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 


VIII. Verzug und Erfüllungsverweigerung 

a) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von 2,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Ansprüche (Schadensersatz) geltend zu machen. 

 b) Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Annahmeverzuges ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten und entstandenen Lagerkosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen, mithin eine Pauschale für die Kosten einer Einlagerung der Waren in Höhe von 1,00 Euro pro angefangenen m³ und pro angefangene Woche zu verlangen. Dem Kunden ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 


IX. Eigentumsvorbehalt: 

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. 

c) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet. 


X. Gewährleistung: 

a) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Verkäufer nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss dem Verkäufer bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung hat der Kunde dem Verkäufer die erforderliche Zeit zu gewähren. 

b) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden und endet spätestens 24 Monate nach Besitzübergang. 


XI. Widerrufsbelehrung für Privatkunden (Verbraucher) 

a) Der Verkäufer produziert Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Daher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. 

b) Im Falle eines wirksame Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Lieferungen und Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde dem Verkäufer insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Verkäufer mit deren Empfang. 

c) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist. 


XII. Sonstige Schadenersatzansprüche: 

Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird auch für grobfahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder der Beschädigung privat genutzter Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. 


XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 

a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers. 

b) Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Witten bzw. das Landesgericht Bochum zuständig, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. 

c) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 


XIV. Salvatorische Klausel: 

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Inhalt möglichst nahekommt. 


Völker GmbH 

Wullener Feld 79 

58454 Witten